Die Aufarbeitung des Sexuellen Missbrauchs durch Geistliche in Deutschland ist in den letzten Jahren in eine neue Phase getreten. Die bundesweite MHG-Studie, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz verfasst wurde, gab eine erste Orientierung zum Ausmaß des Missbrauchs in den deutschen Diözesen.[1] Für die Studie wurden die Personalakten der Bistümer ausgewertet und die bekannt gewordenen Missbrauchsvergehen dokumentiert. Schnell wurde deutlich, dass mit der MHG-Studie allerdings erst ein Anfang gemacht worden war. Das Interesse verlagerte sich von der Frage „Was ist passiert?“ zunehmend zur Frage „Warum ist das passiert?“. In den Mittelpunkt rückte die Erforschung der Abläufe innerhalb der Bistümer. Wie waren die Bischöfe und Personalverantwortlichen mit Anschuldigungen umgegangen? Wie wurden vor allem schuldig gewordene Priester sanktioniert? Der in Teilen bestätigte Verdacht systematischer Vertuschungen verursachte besonders hohe Wellen der Empörung. Allerdings haben sich beschuldigte Bischöfe oder Mitarbeiter der Kurie immer wieder auch verteidigt und darauf verwiesen, dass sie zwar nicht nach heutigen Maßstäben, wohl aber nach den Maßstäben der jeweiligen Zeit korrekt gehandelt hätten. Schaut man also mit einem erweiterten Blick auf die Problematik des Missbrauchs, wird deutlich, dass die Bewertung und der Umgang mit sexuell konnotierten Vergehen von Priestern, deren Spannweite von vereinzeltem übergriffigen Verhalten gegenüber Schutzbefohlenen bis zu schweren jahrelangen Misshandlungen reicht[2], nicht unabhängig vom jeweiligen Zeitkontext zu sehen sind. Ob das Verhalten der kirchlichen Organisationen sich in bestimmten Zeitabschnitten wesentlich vom Verhalten in nichtkirchlichen Organisationen (Schulen, Internaten, Kinderheimen, Sport- und Jugendverbänden) unterschieden hat, lässt sich wegen noch fehlenden Vergleichsstudien etwa für den staatlichen Bereich derzeit noch nicht sicher sagen.
In den in diesen Jahren entstehenden erweiterten Studien der Bistümer finden daher auch neue Gesichtspunkte Berücksichtigung. Dazu gehört die juristische Fragestellung, also: Haben die Bischöfe nach dem jeweils geltenden staatlichen und kirchlichen Recht gehandelt, oder die Rechtsvorschriften unterlaufen? Auch der gesellschaftliche Kontext ist wichtig. So untersucht die derzeit in Arbeit befindliche Studie über den sexuellen Missbrauch im Bistumsteil Mecklenburg des Erzbistums Hamburg auch den historischen Zusammenhang und fragt, inwiefern etwa der politische Druck auf die Kirchen durch die DDR-Regierung und die Stasi Einfluss auf das Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger genommen hat. In ähnlicher Weise können auch soziologische Fragestellungen berücksichtigt werden, aber auch der medizinische und psychologische Forschungsstand. Welche Handlungsempfehlungen bekam etwa ein Personalchef, der 1950, 1970 oder 1990 in der Frage des Umgangs mit einem pädophilen Täter die fachliche Expertise eines Psychiaters einholte?
Der vorliegende Text befasst sich in diesem Zusammenhang schwerpunktmäßig mit der kirchlichen Sexualmoral. Sie steht besonders im Verdacht, einen schädlichen Einfluss auf das Zustandekommen von und den Umgang mit Missbrauchsfällen gehabt zu haben. Der „ideologische Unterbau“ kirchlichen Handelns gehört nach Meinung vieler Kommentatoren neben den hierarchischen Strukturen zu den spezifisch kirchlichen Risikofaktoren, die Missbrauchsverhalten begünstigen konnten. Die Vermutung ist, dass sich ein allzu idealisierter Blick auf die menschliche Sexualität, verbunden mit der strikten Ablehnung etwa der Homosexualität, sowie die prinzipielle Aufrechterhaltung der verpflichtenden zölibatären Lebensform, schädlich auf das Verhalten der Priester ausgewirkt haben. Derzeit stehen sich, soweit ich es beurteilen kann, zwei Hauptthesen zum Zusammenhang von Missbrauch und kirchlicher Lehre gegenüber. Die eine Position sagt: Die Kirche hat durch ihre strikte Sexualmoral dem Entstehen von Missbrauch Vorschub geleistet. Sie hätte die Liberalisierung der gesellschaftlichen Sexualnormen ab den 1960er Jahren mitgehen müssen und sollte heute eine weitgehende Angleichung an die westliche Entwicklung des Umgangs mit Sexualnormen vornehmen. Daneben steht eine Minderheitenposition, die prominent vom ehemaligen Papst Benedikt oder auch von Kardinal Gerhard Ludwig Müller geäußert wurde. Sie besagt im Kern, dass der Skandal des Missbrauchs gerade deshalb so groß ist, weil sich die Kirche selbst nicht an ihren eigenen Grundlagen in Moraltheologie und Kirchenrecht gehalten, sondern sich in der Praxis allzu eilfertig moderne Liberalisierungstendenzen zu eigen gemacht hat. [3] Wie sich zeigen wird, lassen sich für beide Positionen Anhaltspunkte finden. Die Wahrheit ist wie üblich schwer auf einen kurzen Satz zu bringen.[4]
Der eben angedeutete Dissens innerhalb der katholischen Kirche reicht weit zurück. Ich möchte daher vor die Ausführungen zur Morallehre einen kurzen zeitgeschichtlichen Abriss stellen, der noch einmal die groben gesellschaftlichen Linien deutlich machen kann.
Eine letzte Vorbemerkung: Der vorliegende Text wurde in weiten Teilen auf Anregung des Forschungskonsortiums erstellt, das mit der „Mecklenburger Studie“ beauftragt ist. Daher wird im Folgenden hin und wieder auf die kirchliche Situation in der DDR und im Bistum Osnabrück verwiesen. Die Forscherinnen wollten sich zum besseren Verständnis ein Bild über die theologische und kirchenrechtliche Entwicklung insbesondere in der Epoche vor 1970 machen, da hier für Mecklenburg die größte Anzahl von Missbrauchsfällen dokumentiert werden konnte. Die folgenden Ausführungen zu Fragen der Moral und Spiritualität führen daher mit Blick auf die Zeit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) in ein Denken, das dem heutigen Leser fremd ist. Die Rigorosität und Eindeutigkeit in der kirchlichen Sexualmoral mögen teilweise verstörend sein. Es ist daher wichtig, die geäußerten Argumente und Positionen vor dem Hintergrund des damaligen gesellschaftlichen und rechtlichen Diskurses zu lesen. Die naturrechtliche Begründung und der Verweis auf ein natürliches Sittengesetzes (das übrigens bis heute Erwähnung im Deutschen Grundgesetz findet), dürfte bis in die 1960er Jahre eine gängige Denkfigur gewesen sein. Der Wandel in der Sexualmoral, der sich in der Bundesrepublik in den späten 1960er Jahren gesamtgesellschaftlich vollzog und heute in einer weitgehend dekonstruktivistische und individualethische Begründung sexueller Normen aufgegangen ist, hat den zeitgenössischen Blick auf die Sexualethik radikal verändert.[5] Allerdings lassen sich auch für den hier untersuchten Zeitraum bereits gesellschaftliche Debatten beobachten, die die klassische kirchliche Sexualmoral in Frage stellten und lehramtlich, wie auch theologisch hart bekämpft wurden. Dazu gehören die Erkenntnisse der freudschen Psychoanalyse über die menschliche Sexualität, der beginnende Diskurs über das Phänomen „Homosexualität“, Veränderungen im Familienbild und in der Bewertung der Geschlechterrollen[6], die in der DDR zudem unter dem Einfluss sozialistischer Gesellschaftsvorstellungen zum Teil staatlich propagiert wurden. Die Kirche befand sich in Fragen der Sexualethik bereits in den 1950er/60er Jahren zunehmend in Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen „Mainstream“.
1. Sexueller Missbrauch im Kontext der deutsch-deutschen Gesellschaft
Wer über die Bewertung der Sexualmoral in der deutschen Geschichte nachdenkt, wird wahrscheinlich zunächst an „1968“ denken, das symbolische Datum eines Übergangs von einer eher restriktiven „bürgerlichen“ zu einer „liberalen“ Denkweise. Die Entwicklung ist allerdings facettenreicher als man es zunächst meinen möchte. Im Folgenden können nur ein paar Hinweise hierzu gegeben werden, deren Fokus auf der Behandlung Frage der „Pädophilie“ bzw. des „sexuellen Missbrauchs“ liegen soll.
In ihrem kenntnisreichen geschichtlichen Überblick zu diesem Thema weist Katrin Kämpf auf die frühen Wurzeln der Debatte um die kindliche Sexualität und die Folgen sexueller Übergriffe hin.[7] Als Sigmund Freud 1896 in einem Vortrag auf einen möglichen Zusammenhang von sexuellen Missbrauchserfahrungen und späterer psychischer Entwicklung aufmerksam machte, ging die Mehrzahl der Sexualwissenschaftler darüber hinweg. Allein die Annahme einer kindlichen Sexualität galt im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert noch als äußerst heikles Thema.[8] Die Grundthese war, dass es bei einem gesunden Menschen, der eine „normale“, ungestörte Erziehung genoss, eigentlich nicht zu sexuellen Verfehlungen kommen konnte. Die „sittliche Verwahrlosung“ von Kindern und Erwachsenen wurde eher als Folge psychischer Krankheiten, von Entwicklungsstörungen, Verwahrlosung, Alkoholmissbrauch und ähnlichen Faktoren betrachtet. Die „bürgerliche Familie“ hielt man gegenüber „ungeordneten Verhältnissen“ für einen sicherem Ort vor sexuellen Übergriffen, sowie für einen Garant für eine „gesunde“ sexuelle Entwicklung. Sexuelle Vergehen an Kindern galten als schwere Verbrechen und wurden strafrechtlich auch so behandelt. Die Psychologen identifizierten zur Weimarer Zeit im Wesentlichen zwei Tätertypen: Pädophile, also sexuell notorisch auf Minderjährige fixierte Personen galten als psychisch krank. Daneben kannte man „Infantile“, also Männer mit einer unausgereiften oder gestörten sexuellen Entwicklung, die zeitweilig oder zu bestimmten Gelegenheiten übergriffig wurden. In beiden Fällen hatte man es aber mit im Grunde „Kranken“, „Perversen“ oder „Anormalen“ zu tun, die der teils drastischen Therapie bedurften oder schlicht von der Bevölkerung ferngehalten werden mussten.[9] Kämpf weist darauf hin, dass es auch zur Weimarer Zeit bereits alternative und differenzierte Betrachtungsweisen gegeben hat. Die eben beschriebene Grundlinie sollte sich allerdings in der Zeit der Nationalsozialistischen Diktatur nicht nur durchsetzen, sondern wurde zudem mit fremdenfeindlichen und vor allem antijüdischen Ressentiments aufgeladen. Das Verbrechen des Kindesmissbrauchs wurde als Sittlichkeitsverbrechen zudem in fataler Weise zusammen mit der Homosexualität in einem Atemzug genannt. Letztere erfuhr höchste gesellschaftliche und strafrechtliche Ächtung und Verfolgung.[10]
Die 68er-Bewegung wird später den Zusammenhang von NS-Gewaltherrschaft und Sexualmoral in besonderer Weise untersuchen. In der Reglementierung des Sexualverhaltens der Bevölkerung erblickten die Protagonisten der „sexuellen Revolution“ Kennzeichen faschistischer und unterdrückerischer, teilweise auch kapitalistischer Herrschaft. Die Enttabuisierung der Geschlechtlichkeit ist hier Teil eines politischen Programms, nach dem eine freie Gesellschaft nur mit einer Freiheit in sexuellen Belangen einhergehen kann.[11] Damit orientiert sich „1968“ an alternativen Gesellschaftsentwürfen, wie sie schon in den 1920er Jahren etwa in der „Lebensreform“-Bewegung oder auch in sozialistischen Schriften vorgezeichnet wurden und richtete sich gegen die bürgerliche Gesellschaft der BRD. Diese war nach Ansicht der Aktivisten nach wie vor zum einen vom ideologischen Erbe des Nationalsozialismus durchsetzt, zum anderen aber auch durch den Beitrag der Kirchen besonders geprägt worden.[12] In der Zusammenfassung von Jens Elberfeld war die Nachkriegszeit dominiert von einer Sexualmoral, welche die voreheliche Sexualität, die Homosexualität und die Selbstbefriedigung als große Tabus ausmachte und die Sexualerziehung der Kinder entsprechend ausrichtete. Allerdings begann die Welle der „sexuellen Aufklärung“ ebenfalls bereits in den 1950er Jahren. Klassische Geschlechterrollen wurden häufiger in Frage gestellt, sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe zunehmend geduldet, Verhütung und Familienplanung langsam gängige Praxis.[13] Die einsetzende neue Erforschung der psychologischen und soziologischen Faktoren beim Thema „Sexualität“ bewirkte eine langsame Enttabuisierung etwa der Selbstbefriedigung als sexuelle Praxis oder auch der Homosexualität.[14] Schon vor 1968 ist also eine gewisse Informalisierung und Liberalisierung der moralischen Vorstellungen zu beobachten.
Die Enttabuisierung und „Befreiung“ der Sexualität als politisches Projekt folgt einem ideologiekritischen Ansatz. Im Kern wenden sich die liberalen und linken gesellschaftlichen Bewegungen der späten 60er und frühen 70er Jahre gegen eine obrigkeitsgelenkte Moral durch den Staat, herrschende Gesellschaftsschichten und die Kirchen.[15] Überkommene moralische Vorstellungen wurden unter dem Ideal der sexuellen Befreiung als „faschistisch“ gebrandmarkt. Dies traf die Institutionen, etwa die Schule und die Universität genauso wie die Kirchen. Die kirchliche Sexualmoral galt als ursächlich für das „Trauma einer ganzen Kultur“, wie der SPIEGEL konstatierte.[16] Dagmar Herzog resümiert:
„Als genügte es nicht, dass die Presse das Unbehagen der Kirchen mit der sexuellen Revolution zunehmend mit vernichtendem Sarkasmus kommentierte und unerbittlich darauf hinwies, das Christentum stehe Sexualität generell negativ gegenüber, wurden christliche Konservative auch so regelmäßig mit Nationalsozialisten verglichen[…]. Sie konnten kaum Bedenken gegen die Richtung anmelden, in die sich die westdeutsche Gesellschaft entwickelte […].“[17]
Der Streit um die Sexualmoral eskalierte 1968 bei der Veröffentlichung der Enzyklika „Humanae Vitae“ von der später noch die Rede sein wird und auf dem Essener Katholikentag im gleichen Jahr. Spätestens hier etablierte sich mindestens unter den liberaleren Katholiken das Narrativ von der Rückständigkeit, Leibfeindlichkeit und Reformbedürftigkeit der Kirche in Fragen der Moral und von ihrer autoritären Struktur. Die Idee, per Lehrentscheid auf die Ausübung der Sexualität der Mitglieder Einfluss ausüben zu wollen, hatte sich unter dem Eindruck der „Sexuellen Befreiung“ für weite Teile der Gläubigen schlicht erledigt. Fortan war ein Zwiespalt innerhalb der katholischen Kirche zu beobachten, der in Fragen der Sexualmoral zwischen der offiziellen Lehre und der gängigen Praxis bestand. Es gab daher auch kirchliche Gruppen, welche die neuen gesellschaftlichen Aufbrüche aufnahmen und propagierten.
Dabei hätten nicht nur konservative und kirchliche Positionen, sondern auch Positionen innerhalb der 68er-Bewegung dringend der kritischen Überprüfung bedurft. Der Schwung, mit dem bisher geltende sexuelle Tabus für ungültig erklärt wurden, erfasste in fataler Weise auch die Frage der (damals so genannten) Pädophilie.[18] Die „Befreiung“ auch der kindlichen Sexualität, wie sie etwa in der „Kinderladen-Bewegung“ artikuliert wurde, war dabei nur eines der Phänomene.[19] Gegen die Tabuisierung ihrer sexuellen Veranlagung demonstrierten Pädophilen-Bewegungen, die sich etwa in linksliberalen Zeitschriften und Foren deutlich zu Wort meldeten. Man setzte sich hier für eine Entkriminalisierung der Pädophilie ein, verharmloste die psychischen Auswirkungen sexueller Handlungen für die beteiligten Kinder und stellte den Pädophilen als „Kinderliebhaber“ dar, der durch seine gewaltfreie Zuwendung zu Schutzbefohlenen diesen sogar einen befreienden Zugang zur Sexualität ermögliche.[20] Jens Elberfeld schreibt zum Einfluss dieser Gruppen:
„Wenngleich die Bewegung zahlenmäßig kaum von Gewicht war, gelang es ihr mit Unterstützung von Teilen der Homosexuellen-Bewegung sowie des linken Alternativen Milieus für einige Jahre, ihren Forderungen lautstark Gehör und eine gewisse Akzeptanz bis hinein in das bürgerlich-liberale Lager zu verschaffen.“[21]
Innerhalb des Fachdiskurses der Sexualwissenschaften beobachtet Jan-Henrik Friedrichs ab etwa 1970 ein Zeitfenster, in dem die gesellschaftliche Liberalisierung der Pädophilie offen diskutiert werden konnte, auch wenn sich die Mehrheit der Forscher diesem Liberalisierungsdiskurs nicht anschloss.[22] Die Eingrenzung dieses Diskurses gelang nach Meike Sophia Bader erst Ende der 70er Jahre durch den zunehmenden Einfluss des Feminismus, der aus eigener Anschauung vor allem die Seite der Betroffenen von sexueller Übergriffigkeit und Gewalt beleuchtete.[23] Alice Schwarzer schrieb 1980:
„Ich halte Pädophile nicht für eine zu befreiende verkannte Minderheit, sondern für das willkommene Sprachrohr einer Männergesellschaft, die es schon immer verstanden hat, ungleiche Beziehungen als ‚gleich‘ zu propagieren – um dann umso unbehelligter herrschen zu können.“[24]
Nicht mehr jede Form der sexuellen Emanzipation galt ab den späten 70er Jahren als fortschrittlich. Gerade das Thema des Kindesmissbrauchs erfuhr in seiner Behandlung eine Veränderung. Zunehmend wurden die Forscher darauf aufmerksam, dass die bis dahin beherrschende Darstellung des Triebtäters als „fremdem Mann mit Mantel, der Kindern auflauert“ falsch war. Mit Erschrecken registrierte man, dass der Großteil der Missbrauchsverbrechen im familiären Umfeld stattfanden. Zusätzlich verschob sich der Diskurs weg von der Analyse der Täter hin zur Erforschung der psychischen Folgen für die Betroffenen. Erste Selbsthilfegruppen entstanden Anfang der 80er Jahre.[25] Zunehmend sprach man nun auch von „sexuellem Missbrauch“ anstelle von „Pädophilie“. Die Überzeugung, dass sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen als grundsätzlich schädlich für die weitere Entwicklung Minderjähriger sind, hat sich in der Fachliteratur der Sexualwissenschaften erst seit Ende der 80er Jahre flächendeckend durchgesetzt.[26] Noch bis zum Ende dieses Jahrzehnts erschienen in Fachzeitschriften immer noch vereinzelt Artikel, die eine schädliche Wirkung abstritten und für eine Legalisierung pädophilen Verhaltens eintraten.[27]
In der DDR gab es keine der „sexuellen Revolution“ in der BRD vergleichbare Entwicklung.[28] Gleichzeitig war die frühe DDR in sexualmoralischen Fragen deutlich toleranter. So wurde etwa die Homosexualität weit weniger moralisch diskreditiert als in der frühen Bundesrepublik. Im Vergleich wird in der DDR die Neubewertung der Pädophilie keineswegs so vehement und umstürzend eingefordert. Wie Katrin Kämpf darstellt, folgt die Bewertung der Täter zunächst eher traditionellen Mustern. Pädophile gelten als problematische, unterentwickelte oder psychisch kranke Personen. Früher als im Westen wurden allerdings auch die verheerenden psychischen und gesundheitlichen Folgen für Missbrauchsbetroffene analysiert. Sexueller Missbrauch galt als schändliches Verbrechen. Die offizielle Staatsdoktrin nahm dabei aber auch eine ideologische Bewertung vor. Kämpf schreibt:
„Als frühes realsozialistisches Dogma galt, dass sexualisierte Gewalt primär von den Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen des Kapitalismus verursacht werde und mit seiner Beseitigung jedwede Grundlage verliere. Somit wurden Sexualdelikte als Relikte vergangener Zeit betrachtet oder generell mit dem Leben im imperialistischen und kapitalistischen Westen assoziiert und vor allem dort verortet.“[29]
Mit anderen Worten: Sexuelle Vergehen an Kindern galten als Symptom einer kranken Gesellschaft, das im Zuge der sozialistischen Entwicklung verschwinden würde. Folglich wurde öffentlich über diese Delikte kaum berichtet, weil es sie eigentlich nicht geben durfte. Dementsprechend hielt man wissenschaftliche Untersuchungen, die auch in der DDR einen erschreckend hohen Anteil von sexuellen Übergriffen vor allem in den Familien feststellten unter Verschluss. In populären Aufklärungsschriften verdeutlichte man allerdings, dass ein Großteil der Täter aus dem sozialen Nahbereich stammte. Sexualverhalten wurde aus gesellschaftlichen Verhältnissen abgeleitet, denen mit einer entsprechenden sozialistischen Erziehung zu begegnen sei. Dies hatte allerdings auch die positive Folge, dass die DDR ab den späten 70er Jahren im Rahmen der Erziehungseinrichtungen erste missbrauchspräventive Konzepte erstellte.
Zusammenfassend ergibt sich in etwa folgendes Bild: Sexueller Missbrauch an Kindern galt in Deutschland bis in die 60er Jahre aber im Wesentlichen auch darüber hinaus als moralisches und strafrechtlich bewehrtes Verbrechen. Auffällig ist, dass Missbrauchstäter über lange Zeit schlicht als „krank“ und „zurückgeblieben“ klassifiziert wurden. Offensichtlich gab es eine aktive Verdrängung des Missbrauchs, indem man diesen etwa in der Familie (frühe BRD) oder unter „normal“ entwickelten Erwachsenen für ausgeschlossen hielt. Man schob den Missbrauch politisch den als feindlich ausgemachten gesellschaftlichen Kräften zu. So galt dieses Verbrechen in der NS-Zeit als „jüdisch“, in der DDR als „bürgerlich kapitalistisch“ in den linken Kreisen der BRD außerdem noch als „faschistisch“, heute in manchen konservativen Kreisen auch „als Problem des linken Milieus“.
Diese Verquickung des Missbrauchs mit ideologischen Motiven gibt zu denken. Missbrauch wird so zu einem Problem „der anderen“. Es ist daher wohl nicht ganz zufällig, dass man sexuellen Missbrauch im eigenen Milieu, etwa mit „richtiger linker, aufklärerischer“ Gesinnung in den 70er Jahren der BRD eher nicht als Vergehen einstufte, sondern nach Rechtfertigungsmodellen suchte. Der Missbrauch wurde nicht gesehen, weil er im eigenen Umfeld (in der Familie, in der Schule oder in der Kirchengemeinde) nicht zu vermuten war. Die Entdeckung der schrecklichen „Normalität“, also der allgemeinen Verbreitung sexuellen Missbrauchs im Nahfeld der Betroffenen, stammt erst aus den späten 70er und frühen 80er Jahren. Damit verändert sich auch der Blick auf die Täter, die nun nicht mehr einfach als „kranke Perverse am Rande der Gesellschaft“ ausgesondert werden können. Aber auch hier folgt ein Umdenken nicht sofort. Offensichtlich etablierte sich das Wissen um die Not der Betroffenen und die Notwendigkeit für präventive und aufklärerische Maßnahmen flächendeckend erst ab etwa 1990. Der Missbrauch war also entgegen der ursprünglichen Annahmen nicht durch ideologische oder gesellschaftliche Veränderungen zu beseitigen. Die Fachliteratur bestätigt, dass es sexuellen Missbrauch bei Nationalsozialisten, Bürgerlichen, Linksliberalen, Sozialisten, unter Androhung schwerster Strafen in restriktiven Systemen genauso wie in einer sexuell aufgeklärt-liberalisierten Gesellschaft gibt und gab, genauso in Familien und Institutionen, eben auch in der Kirche. Wenn wir nun die Grundlagen der katholischen Morallehre betrachten, ist zu beachten, dass, so meine Annahme, die ideologische, d.h. ethische, philosophische, gesellschaftstheoretische und religiöse Grundlage gesellschaftlicher Systeme nur ein Erklärungsbaustein für das Vorkommen sexuellen Missbrauchs in ihnen ist. Es ist zu vermuten, dass es sich bei diesem Baustein wahrscheinlich nicht einmal um den tragenden handelt.
[1] Die MHG-Studie zum Nachlesen unter: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2018/MHG-Studie-gesamt.pdf
[2] Die MHG-Studie erfasste nach eigenen Angaben (S. 29) Straftaten nach StGB § 174, aber in Einzelfällen auch „Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen […]. Sie betreffen alle Verhaltens- und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug gegenüber Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen, die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen erfolgen. Dies umfasst auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt.“
[3] S. hierzu: https://sensusfidei.blog/2022/01/22/der-fall-ratzinger-wie-weit-ist-der-missbrauch-ein-katholisches-problem/. Der Schriftsteller Martin Mosebach kommentiert sogar: „Für die katholische Kirche ist der Missbrauchsskandal der triste Höhepunkt der nachkonziliaren Entwicklung; es ist die beschämendste Frucht jeder Ideologie des ‚Aggiornamento‘, die die letzten vierzig Jahre prägte.“ S. Martin Mosebach, Der Ultramontane, Hamburg 2022. Das Zitat stammt aus einem erstmals 2010 veröffentlichten Beitrag für die Tageszeitung „Die Welt“.
[4] S. hierzu z.B.: https://www.katholisch.de/artikel/26340-theologin-sexualmoral-nicht-fuer-missbrauch-verantwortlich-machen
[5] S. hierzu Schockenhoff, Eberhard, Die Kunst zu lieben, Freiburg 2021, 69-72.
[6] Einen solchen Wandel attestiert etwa der Soziologe Hermann Korte für die bundesrepublikanische Gesellschaft bereits seit den 1950er Jahren. S. Korte, Hermann, Eine Gesellschaft im Aufbruch, Wiesbaden 2009 (original Frankfurt 1987), 77-85.
[7] Katrin M. Kämpf, Pädophilie, Bielefeld 2022.
[8] Kämpf, 55ff.
[9] Kämpf, 104ff.
[10] Kämpf, 148-169.
[11] S. hierzu Herbert Marcuse, Triebstruktur und Gesellschaft, Boston 1955.
[12] S. hierzu und zum Folgenden: Jens Elberfeld, Von der Sünde zur Selbstbestimmung, in: Eitler (Hg.), Sexuelle Revolution?, Bielefeld 2015, 247-283, 249f.
[13] Hermann Korte, Eine Gesellschaft im Aufbruch, Heidelberg 2009, 80ff.
[14] Elberfeld, 255ff.
[15] S. Dagmar Herzog, Die Politisierung der Lust, München 2005, 197f.
[16] Zitiert bei Herzog, 183..
[17] Herzog, 183f.
[18] Eine gute Übersicht bietet: Meike Sophie Baader, Zwischen Politisierung, Pädosexualität und Befreiung aus dem „Getto der Kindheit“, in: Jansen u.a. (Hg.), Tabubruch und Entgrenzung, Wien 2017, 55-84.
[19] S. Herzog, 198-211.
[20] Baader, Politisierung, 62-69.
[21] Elberfeld, 267.
[22] Friedrichs, Delinquenz, Geschlecht und die Grenzen des Sagbaren, in: Zeitschrift für Sexualforschung 30 (2017), 161-182, 169.
[23] S. Meike Sopha Baader, Pedo-Sexuality, in WSQ 43 (2015), 315-322, 318f.
[24] Zitat bei Eberfeld, 268.
[25] Elberfeld 270ff.
[26] Friedrichs, 176.
[27] Friedrichs, 169.
[28] Für das Folgende: Kämpf, 175-197.
[29] Kämpf, 187.
Die Rede
Vermutungen
zum Missbrauch
aller Orten
die Sinnestreue
hat vermutlich
gegen das Böse
das ego te absolvo
nicht weiter geholfen
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