2. Grundlinien der katholischen Moraltheologie, besonders der Sexualmoral
Die lehramtliche Tradition und die theologischen Lehrbücher folgen bis in die 1960er Jahre der Methode der sogenannten Neuscholastik. Ungeachtet der unterschiedlichen theologischen Neuansätze seit dem 19. Jahrhundert, der sich entwickelnden Strömung des Modernismus und der „Nouvelle Teologie“ in den 1930er Jahren blieb die neuscholastische Lehre Standard an den Ausbildungsstätten der Priester. Dies gilt in besonderer Weise für die Moraltheologie.
Die Neuscholastik versteht sich als zeitgemäße Form der scholastischen Theologie des Mittelalters, deren berühmtester Vertreter Thomas von Aquin (1225-1274) war. Die scholastische Methode, die hier nur grob umrissen werden kann, kennt zwei Quellen der theologischen Erkenntnis. Die erste ist die natürliche Erkenntnis, also das, was der Mensch aus Beobachtungen und durch vernunftgemäße Schlüsse erkennen kann. Die zweite Quelle ist das übernatürliche Wissen. Es umfasst das, was Gott den Menschen durch seine Offenbarung in Schrift und Tradition mitteilt. Während Martin Luther mit der scholastischen Tradition brach und allein die Erkenntnis aus der übernatürlichen (biblischen) Offenbarung gelten ließ (weil ihm die natürliche Erkenntnis durch die Realität der Sünde als korrumpiert und damit unzuverlässig galt), hielt die katholische Kirche am Prinzip der natürlichen Erkenntnis fest. Der Grundgedanke ist: Weil die Schöpfung von Gott hin zum Guten geschaffen ist und somit den göttlichen Schöpfungswillen enthält, kann der Mensch kraft seiner Vernunft aus der Beobachtung der Schöpfung das Gute erkennen. Die Sünde beeinträchtigt das Erkenntnisvermögen, zerstört es aber nicht ganz. Die Idee des sogenannten Naturrechts nimmt hier ihren Ausgang.[1] Aus der Beobachtung der Natur lässt sich auf das in ihr angelegte Gute schließen. Dabei geht es nicht bloß um die Beschreibung dessen, was da ist, wie etwa in den empirischen Naturwissenschaften, sondern immer um die Frage, woraufhin es da ist. Die Natur enthält einen teleologischen (auf ein Ziel hinstrebenden) Aspekt. Sie trägt in sich eine Veranlagung auf ein höheres, gottgewolltes (gnadenhaftes) Ziel. Grundsätzlich widersprechen sich natürliches und übernatürliches Erkennen nicht. Die übernatürliche Quelle der Heiligen Schrift leitet und bestätigt die vernunftgemäßen Schlüsse. Innerhalb der Neuscholastik wird über die genaue Beziehung von natürlicher und übernatürlicher Erkenntnis zueinander gestritten. Die theologische Grundfigur bleibt allerdings in Variationen bestehen.
Im Fall der Sexualethik hat die scholastische Denkform entscheidenden Einfluss auf die kirchliche Lehre. Beispielhaft kann dies an der Argumentation zur moralischen Grundlegung der Ehe gezeigt werden, wie sie das deutsche Standardlehrwerk von Joseph Mausbach formuliert:[2] Die natürliche Bestimmung der Ehe ist die „Vermehrung des Menschengeschlechts“. Die Ehe bildet so die Basis für die menschliche Gesellschaft. Das in ihr enthaltene höhere sittliche Gut ist die Treue. Aus dem übernatürlichen Wissen der göttlichen Offenbarung (Bibel) ist die Ehe ein Sakrament, ein „Mittel der Gnade, ein Element der übernatürlichen Lebensordnung“. Die Ehe ist also sowohl aus menschlicher Vernunfterkenntnis als auch durch göttlicher Einsetzung notwendig und gerechtfertigt. Ihr höchstes Ziel erreicht sie in ihrer „übernatürlichen, mystischen Bedeutung“, als sakramentales Bild der Treue Gottes zum Menschen. Die natürliche Liebe wird durch die übernatürliche Liebe Christi „vervollkommnet“.[3] Man beachte dabei die in diesen Formulierungen beschriebene Wertigkeit. Das „Woraufhin“ der Natur entwickelt einen gewaltigen theologisch-moralischen Zug. Dieser Gedanke ist von zentraler Wichtigkeit. Natur und Übernatur stehen nicht gleichwertig nebeneinander. Vielmehr muss die durch die Sünde immer schon korrumpierte Natur in ihrem Streben nach der Erlösung und der Vollkommenheit verstanden werden. Der Weg vom Geschaffenen hin zu Gott als dem Vollkommenen ist ein Weg zum jeweils moralisch besseren. Die Zuwendung Gottes, die Gnade, „zieht“ zum jeweils Vollkommeneren hin.
Natur | —————————————- | Gott |
Sittlich unvollkommen | —————————————- | Sittlich vollkommen |
In dieses Schema lassen sich so unterschiedliche Grade der Sittlichkeit eintragen. In der Frage der Sexualmoral ergibt sich somit folgende Reihenfolge:
a) Sexualität dient gemäß der Naturordnung der Fortpflanzung – sittlich unvollkommen
b) Fortpflanzung geschieht in der tugendhaften Treue der Verbindung von Mann und Frau – sittlich vollkommener
c) Diese Verbindung (zwischen Christen) versteht sich als sakramental – sittlich noch vollkommener
Auf dieser Grundlage können dann aber betreffs der Sexualität Aussagen negativer Art verbunden werden:
e) Sexualverkehr, der bewusst die Fortpflanzung ausschließt – unsittlich
f) Ausübung von Sexualität, die prinzipiell gar keine Fortpflanzung zulassen würde (Masturbation, Homosexualität) – widernatürlich
Die neuscholastische Moraltheologie gelangt auf diesem Weg zu einer klaren ethischen Bewertung der unterschiedlichen Sexualformen. Für Joseph Mausbach ist Anfang der 20. Jahrhunderts klar, dass sich in der Ehe „die einzige und ausschließliche Form des sittlich erlaubten Geschlechtsverkehrs“ findet.[4] Der Geschlechtsakt ist in einer Formulierung von Fritz Tillmann „ausschließlich in den Dienst des Zweckes zu stellen, für den er nach dem Schöpferwillen da ist“[5]. Gemeint ist die Fortpflanzung. Papst Pius XI., der 1930 die Enzyklika „Casti conubii“ im Duktus einer neuscholastischen Exhortation vorlegte, verteidigt das kirchliche Eheverständnis gegen zeitgenössische „schädliche Ideen“, etwa, dass die Ehe eine rein weltliche Angelegenheit sei. Er verurteilte zudem den ehelichen Sexualverkehr, der die Zeugung eines Kindes potentiell ausschloss, die Abtreibung, die Eugenik, den Ehebruch, die Frauenemanzipation oder die Ehescheidung.[6]
Mit der Enzyklika führte Pius XI. die Tradition seiner Vorgänger fort und setzte der Moraltheologie mit Bezug auf die Sexualethik äußerst enge Grenzen. Der einzige sittlich gerechtfertigte Ort zur Ausübung der Sexualität bleibt die Ehe und dort auch nur, wo sie potentiell auf die Zeugung der Nachkommenschaft hin offen ist. Der eigentlich positiv gemeinte Weg des geistlich-sittlichen Aufstiegs des Menschen zu seinem ursprünglichen Schöpfungsziel, der gnadenhaften Gemeinschaft mit Gott, markierte zugleich eine große Zahl von verbotenen sexuellen Irrwegen.
Die streng naturrechtliche Begründung wurde mit der Zeit durch philosophische Zugänge ergänzt. Der Moraltheologe Bernhard Häring unterscheidet in seinem Hauptwerk „Das Gesetz Christi“ von 1954 die Liebe in drei Kategorien.[7] Er spricht vom „sexus“ als der naturhaften Triebbefriedigung, vom „eros“ als liebender Gemeinschaft in der gegenseitigen Hingabe und von der „agapé“ als der „aus Gott geborenen Liebe, die ihrem inneren Wesen nach Schenken, Hingabe, Sorge für das Glück und Heil des anderen ist, die darum der sexuell-erotischen Aussprache entsagt, wo immer das Wohl und Heil der Liebenden es verlangt.“[8] Es geht auch bei Häring um einen sittlichen „Aufstieg“ zur jeweils höheren Form der Liebe, die im letzten sogar den „sexus“ ganz überwinden oder zumindest kontrollieren kann. Die „agapé“ ist als reine Liebe Ausdruck der Gnade.[9]
„Im Bereich des Geschlechtlichen sehen wir eine große Aufgabe des gottebenbildlichen Menschen, dem Geist die Herrschaft über das Triebhafte zu bewahren, ohne in Leibfeindlichkeit zu verfallen, bei gegebener Berufung [zur Ehe] einen Dienst am Leben, letztlich einen Dienst zur Auferbauung des mystischen Leibes Christi [der Kirche], eine Hochschule personaler Liebe und schließlich eine Kreuzesschule in hartem Kampf, in Entsagung, wie im selbstlosen Dienst.“[10]
Das Zitat verdeutlicht noch einmal den Sinn der Sexualethik. Sie steht im Dienst eines geistlich-moralischen Programms, der menschlichen Reifung und der Vervollkommnung im Glauben. Der Mensch in die Nachfolge Jesu soll einen Weg gehen, der ihn Gott näherbringt. Die Überwindung seiner rein naturhaften Beschaffenheit durch die eigene Vernunft, Tugend und geistliche Hingabe dient der Formung der christlichen Persönlichkeit. Es ist daher zu kurz gegriffen, wollte man der kirchlichen Morallehre einfachhin Leibfeindlichkeit aus niederen Motiven vorwerfen. Allerdings sorgen gerade die hohen idealen Motive dafür, dass die menschliche Sexualität moralisch abgewertet wird. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Psychoanalyse Freuds eine klare Ablehnung erfährt. Freuds Theorie, dass der Sexualtrieb als Grundkonstante der menschlichen Natur diesen bewusst und unbewusst ein Leben lang prägt, war für Pius XII. moralisch unannehmbar, da hier der Mensch auf seine naturhafte Seite festgelegt und der sittlichen Formung durch die gnadenhafte Zuwendung Gottes entzogen wurde.[11]
Den dargestellten moraltheologischen Grundlinien werden die kirchlichen Lehrschreiben auch nach Pius XII. weiter folgen, wenn auch deren naturrechtliche Begründung ergänzt wird oder in den Hintergrund tritt. Beispielhaft soll dies später an der lehramtlichen Entwicklung zum Thema „Homosexualität“ gezeigt werden. Auch nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil bleibt die kirchliche Lehre unter den Pontifikaten von Paul VI. (1963-1978) und Johannes Paul II. (1978-2005) zwar nicht in der Wortwahl, wohl aber in ihrem Ergebnis ähnlich.[12]
Für die Diözese Osnabrück zeigt sich mit Blick auf die bischöflichen Schreiben eine Entwicklung.[13] Während vor dem Krieg der Schwerpunkt auf der Erziehung der Jugend im Sinne der Enzyklika „Casti Conubii“ von 1930 liegt, also auf der Umsetzung der dort vorgelegten Sexualmoral in eine kirchliche Pastoral der Ehe und Familie, ändert sich nach dem Krieg der Ton. Bischof Berning (Bischof von 1914-1955) beobachtete mit Sorge die Erosion moralischer Vorstellungen. Dazu hatten unterschiedliche Faktoren beigetragen, die Entfremdung von Eheleuten durch die lange Abwesenheit der Männer, die im Krieg gewesen waren, aber auch die Vermischung der konfessionellen Milieus. Die katholischen Flüchtlinge und Vertriebenen aus den Ostgebieten fanden sich in der norddeutschen Diaspora als Minderheit wieder und hatten zudem die feste Bindung an das katholisch geprägte gesellschaftliche Leben in ihrer Heimat verloren. Berning attestierte einen „Ungeist der Zeit“ und predigte gegen die sogenannten Mischehen (Paare mit konfessioneller Verschiedenheit) und die Praxis der Verhütung. Ähnlich urteilte auch Bernings Nachfolger, Helmut Hermann Wittler (Bischof von 1957-1987). Er beklagte 1958 u.a. die hohe Anzahl von Scheidungen, die „Propagierung freier Liebe“, die Straflosigkeit der Abtreibungen und die geringe Kinderzahl.[14] Zur Verbreitung der kirchlichen Morallehre setzte Wittler auf ein Bildungsprogramm.[15]
Im Bistumsteil Mecklenburg war die Situation um 1960 von einem wahren Kulturkampf geprägt.[16] Die SED hatte 1954 die sozialistische Jugendweihe eingeführt, der weitere sozialistische Ersatzriten bei Trauungen oder Beerdigungen folgten. Diese Maßnahmen waren Teil eines Programms zur ideologischen Umerziehung und damit auch Entchristlichung der Gesellschaft.[17] Die Hirtenworte der Bischöfe auf dem Gebiet der DDR sind in den späten 50er und frühen 60er Jahren davon geprägt, die Katholiken vor dieser Entwicklung zu warnen. Die Kirche erfuhr Bedrängnis durch den Staat. 1959 wandten sich die Bischöfe der DDR gegen die ideologische Vereinnahmung durch den Staat, gegen „atheistische Propaganda“ und sorgten sich um die Erziehung der Jugend.[18] Es galt, den Katholiken das nötige „Rüstzeug“ zur Verteidigung des Glaubens gegen des atheistischen Sozialismus mitzugeben und besonders die freie Erziehung in den Familien gegen die staatliche Erziehung zu sichern.[19] Der Schweriner Weihbischof Bernhard Schräder (Bischof von 1959-1971) ermahnte daher die Eltern, die Kinder im Geist der Kirche sicher zu führen. Man dürfe schließlich „die Seelen der Kinder nicht Gott entfremden“.[20] Auch wenn die Hirtenworte dieser Zeit zu Fragen der Sexualmoral nicht explizit Stellung nehmen (später folgt der Widerspruch gegen die Legalisierung von Abtreibungen in der DDR im Jahr 1972), zeigt sich für Mecklenburg eine besondere Situation. Die Auseinandersetzung mit dem atheistischen Staat verstärkt unter den Katholiken die Bemühungen um die Verteidigung und Wahrung der kirchlichen Lehre und Disziplin. Die katholischen Pfarreien sollen „ein warmes, familienhaftes Gepräge erhalten, um allen, Familien, der ringenden Jugend, besonders auch den Alleinstehenden, Halt und Geborgenheit zu geben.“[21] Im öffentlich staatlichen Raum etablieren sich katholische Binnenräume. In ihnen findet die kirchliche Lehre als Gegenentwurf zur staatlichen eine konservierende Resonanz, die auch die Fragen der kirchlichen Morallehre einschließt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Moraltheologie unter neuscholastischen Vorzeichen bis zum zweiten Vatikanum kirchenoffiziell weiter verkündigt und in die pastorale Arbeit übersetzt wird. Dabei nehmen allerdings die Spannungen zum gesellschaftlichen Mainstream, besonders in der Bundesrepublik zu. Gesellschaftliche Praxis und kirchliche Lehre driften zunehmend auseinander. Während es in der Bundesrepublik spätestens 1968 in Folge der Enzyklika „Humanae Vitae“ (1968), in der Papst Paul VI. das Verbot künstlicher Verhütungsmittel erneut bekräftigt, zum offen artikulierten Bruch großer Gruppen von Gläubigen mit der kirchlichen Morallehre kommt, fällt die Reaktion bei den Katholiken der DDR weit leiser aus.[22] Dieser Unterschied zeigt sich in der Beurteilung der Empfängnisverhütung. Während für die (westdeutsche) Würzburger Synode (1971-1975) die Methode der Empfängnisverhütung in die „Entscheidung der Ehegatten gehört“[23], nennt die (ostdeutsche) Dresdner Pastoralsynode (1973-1975) als Verhütungsmethode die zeitweilige sexuelle Enthaltsamkeit.[24] Die im ersten Teil markierten Unterschiede in der gesellschaftlichen Entwicklung der DDR und der BRD kommen hier möglicherweise zum Tragen.
[1] Zur Idee des Naturrechts in der neuscholastischen Tradition s. Schallenberg, Peter, Naturrecht und Sozialtheologie, Münster 1993, 9-30; Weber, Helmut, Allgemeine Moraltheologie, Graz 1991, 107-114.
[2] S. für das Folgende: Mausbach, Joseph / Ermecke, Gustav, Katholische Moraltheologie, Bd. III,2, Paderborn 91952 (1918), 107-112.
[3] Pius XII., Enzyklika „Casti conubii“ (1930), DH 3713.
[4] Mausbach, 108.
[5] Tillmann, Fritz, Die katholische Sittenlehre, Bd IV,2, Düsseldorf 21940 (1936).
[6] Der ganze Text unter: http://www.vatican.va/content/pius-xi/en/encyclicals/documents/hf_p-xi_enc_19301231_casti-connubii.html.
[7] Für das Folgende: Häring, Bernhard, Das Gesetz Christi, München 1954, 1048-1052.
[8] Häring, 1049.
[9] Häring, 1052.
[10] Häring, 1043.
[11] Pius XII., Rede vor Studenten der Sorbonne vom 9. April 1953, AAS XLV (1953), 278-286. S. auch Häring, 1051.
[12] Johannes Paul II., der selbst als Professor für Moraltheologie gelehrt hatte, geht zur Begründung seiner Sexualmoral von der „Theologie des Leibes“ aus und begründet sie mit der personalistischen Grundnorm der freiheitlichen Bestimmung des Menschen und der unbedingten Achtung des Menschen vor seinem Leib. Eine Zusammenfassung bei: Eberhard Schockenhoff, Die Kunst zu lieben, Freiburg 2021, 211-223.
[13] S. für das Folgende: Oliver Meik, Geistlicher Anspruch und gesellschaftliche Pragmatik in der Nachkriegszeit, Husum 2021, 288-298.
[14] Meik, 564.
[15] Meik, 566.
[16] S. z.B. das Hirtenwort der Bischöfe der DDR vom 4. Mai 1958 (Archiv Schwerin).
[17] Diederich, 665-736.
[18] Gemeinsame Pfingstpredigt der Bischöfe der DDR, 17.05.1959 (Archiv Schwerin); Fastenhirtenbrief der Bischöfe der DDR „Kirche unterm Kreuz“, 1959 (Archiv Schwerin).
[19] Fastenhirtenbrief der Bischöfe der DDR 1960 (Archiv Schwerin).
[20] Weihbischof Schräder, Hirtenwort vom 06.12.1961 (Archiv Schwerin).
[21] Fastenhirtenbrief 1960
[22] Bergner, Georg, Volk Gottes, Bonn 2018, 181-185.
[23] Würzburger Synode, Beschluss Ehe und Familie, Nr. 2.2.3.
[24] Dresdner Pastoralsynode, Beschluss „Akzente christlichen Lebens in Ehe und Familie“, Nr. 56.
Ein Kommentar zu „Missbrauch und Sexualmoral – Teil 2: Katholische Moraltheologie“