Römische Verkehrsregeln! Der Synodale Weg in der Sackgasse

Der römische Straßenverkehr ist für deutsche Autofahrer ein Mysterium. Es gibt den beliebten Witz, dass rote Ampeln für Römer lediglich Empfehlungen seien. Tatsächlich setzt sich der dichte Autoverkehr zuweilen auch einfach über rote Ampeln oder Stoppschilder hinweg. Für Fußgänger scheinen sie erst recht nicht zu gelten. Der deutsche Autofahrer sei jedoch gewarnt: Auch auf römischen Straßen kann es sehr gefährlich sein, Verkehrsregeln zu missachten. Die Römer machen es anders: Sie wissen, in welcher Situation oder an welcher Kreuzung die rote Ampeln „nicht so wichtig“ sind. Sie wissen aber auch, an welchen Stellen man sich in jedem Fall nach den Ampeln zu richten hat. Der Verkehr läuft häufig intuitiv, nach ungeschriebenen Regeln.

Der Synodale Weg, den die deutschen Bischöfe mit den organisierten Katholiken im ZdK (Zentralkomitee der deutschen Katholiken) gegangen sind, machte von Beginn an den Eindruck einer deutschen Pilgergruppe, unterwegs im römischen Straßenverkehr.[1] Er war, zumindest, was die weltkirchliche Verbindung und damit die „Katholizität“ der Kirche angeht, von Missverständnissen und mangelnder (kirchen-)kultureller Kompetenz geprägt. Papst Franziskus schien die strengen Verkehrsregeln der Katholischen Kirche im Kirchenrecht und Lehramt außer Kraft gesetzt zu haben. Zuweilen ermutigte er die Bischöfe und die Gläubigen, die eine oder andere rote Ampel im Alltag auch einmal zu ignorieren, damit der Verkehrsfluss weiter gehen kann. In der Praxis, so seine Überzeugung, kann nicht alles nach festgeschriebenen Regeln laufen. Dazu ist das Leben zu vielfältig. Es gibt immer wieder Situationen, an denen das Werk aus Verboten, Gesetzen und Vorschriften nicht sinnvoll anwendbar ist. Immer wieder hat der Papst die Priester gemahnt, nicht zu unbarmherzigen Regelhütern zu verkommen, sondern die Tradition der Kirche „atmen“ zu lassen. Ein Fortkommen unter den jeweiligen Gegebenheiten der Zeit erfordert manchmal einen mutigen oder auch listigen Schritt über die Haltevorschriften hinaus.

Der Synodale Weg fühlte sich in dieser Weise und sicher mit besten Absichten ermutigt, einmal „frei“ zu denken und ein eigenes Regelwerk für den Fortschritt der Katholischen Kirche in Deutschland zu formulieren. Die mit Regelmäßigkeit eintreffenden Warnungen und Mahnungen aus Rom, die in Form von offiziellen Schreiben, Briefen, Papstinterviews und Grußworten des Apostolischen Nuntius bei den Synodalversammlungen eintrafen[2], wurden wie römische Ampeln behandelt. Man durfte sie ruhig übersehen. In schöner Regelmäßigkeit wurde römische Kritik zur „Ermutigung und Bestärkung“ umgedeutet. Dieser hermeneutische Kraftakt der Bischöfe wurde zunehmend unglaubwürdiger. Es wurde mit der Zeit deutlicher, dass bestimmte rote Ampeln ernst gemeint waren: Keine nationalen Alleingänge, keine Neuschreibung der geltenden Lehre, keine Neuerungen außerhalb des geltenden Kirchenrechts, Einbindung der deutschen Überlegungen in den weltweiten synodalen Prozess, den Papst Franziskus begonnen hat. Man muss halt die „ungeschriebenen“ Gesetze römischer Kirchenkultur kennen und beachten. Inwieweit diese Kenntnis vorhanden war und hinter den Kulissen verhandelt wurde, ist mir nicht im Detail bekannt. Nach außen hatte sich der Eindruck ergeben, die Synodalversammlung fühle sich so stark, sich schon gegen Rom behaupten und durchsetzen zu können.

Im Februar allerdings hat sich Rom durchgesetzt. In einem Brief aus dem Staatssekretariat verbot Rom die Verabschiedung der Satzung des Synodalen Ausschusses. Was ist damit gemeint? Der Synodale Weg war im Format der regelmäßigen Versammlungen und Diskussionen der letzten drei Jahre 2023 zu Ende gegangen. Die Synodalversammlung hatte eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die zum Teil bereits umgesetzt wurden, etwa bei der Erneuerung des kirchlichen Arbeitsrechts. Ein Beschluss befasste sich mit der Schaffung eines „Synodalen Rats“ auf nationaler Ebene.[3] Die Idee war, die gemeinsame Verantwortung von Bischöfen und Kirchenmitgliedern zu stärken. Der Impuls des Synodalen Weges sollte erhalten bleiben. Es sollte ein Gremium entstehen, dass, ähnlich wie die Synode der Evangelischen Kirche, die maßgeblichen Entscheidungen der Bischofskonferenz berät, begleitet und vor allem „mitentscheidet“. Der Synodale Rat sollte so zu etwas wie einem Kontrollorgan oder auch „oberster Instanz“ in Kirchenfragen werden. Zumindest wollte man an prominenter Stelle in einem gewählten Gremium die „Kirchenpolitik“ aktiv mitbestimmen und damit auch die formale Machtfülle der Bischöfe einhegen.

Zur Vorbereitung dieses Synodalen Ausschusses wurde ein Zwischengremium eingesetzt, der „Synodale Ausschuss“, der bis zum Entstehen des neuen Gremiums die Anliegen des Synodalen Wegs umsetzten helfen sollte. Die Satzung dieses Synodalen Ausschusses lag den Bischöfen auf ihrer Frühjahrsvollversammlung zur Abstimmung vor.[4] Nach der Intervention aus Rom wurde die Abstimmung zurückgezogen. Der Synodale Ausschuss und der Synodale Rat sind damit vorerst Geschichte. Die römischen Behörden bezogen sich bei ihrem „Nein“ auf formale Aspekte. Im römischen Schreiben[5] wird darauf verwiesen, dass das Kirchenrecht die Existenz eines solchen Gremiums nicht vorsieht. Zudem sei die Bischofskonferenz gar nicht ermächtigt, ein solches Gremium einzurichten. Das Argument ist etwas kompliziert. Man muss wissen, dass die Bischofskonferenz nur in sehr begrenzten Fällen überhaupt rechtskräftige Entschlüsse fällen darf, die die Handlungsfreiheit des einzelnen Bischofs einschränken (can 455 CIC). Die Bischofskonferenz ist im wesentlichen ein Beratungsgremium ohne eigene gesetzgeberische Vollmachten. Für den „weltlichen“ Bereich, also die bundeweit geltenden Regelungen z.B. in Bezug auf deutschlandweite Rahmenverträge, rechtliche Richtlinien, überdiözesane Einrichtungen, Mittelzuweisungen an Verbände ist der VDD (Verband der deutschen Diözesen) zuständig. Der VDD hängt zwar eng mit der Bischofskonferenz zusammen, ist aber auf seiner Arbeitsebene eine Institution, in der die Generalvikare und die Fachleute der Bistümer aus dem Bereich Recht und Finanzen zusammenarbeiten. Hier geht es also um die „Hardware“ der strukturellen und wirtschaftlichen Umsetzung bundesweiter Angelegenheiten der Katholischen Kirche. Offensichtlich sieht Rom den Synodalen Ausschuss eher auf dieser Ebene angesiedelt.

Diese Feinheiten sind intern relevant, nach außen aber schwer darstellbar. So herrschte der Eindruck, dass das Päpstliche Schreiben das Vorhaben „Synodaler Ausschuss“ einfach verboten hat. Das mag auch durchaus die Absicht Roms gewesen sein. Auf jeden Fall sah der Vatikan in der Errichtung des Gremiums eine Überschreitung des weltweit gültigen Kirchenrechts.

Die inhaltliche Frage, ob es den Synodalen Ausschuss oder später den Synodalen Rat überhaupt braucht, wurde allerdings durch die Intervention aus Rom wieder aufgeworfen. Es lohnt sich, diese Frage zu stellen. Ich möchte dazu ein paar Anmerkungen machen:

  1. Die Grundidee des Synodalen Weges ist gewesen, die „Macht“ der Bischöfe durch eine gewählte Vertretung der „normalen“ Kirchenmitglieder zu begrenzen und zu kontrollieren. Dabei gibt es an Gremien keinen Mangel. Alle Bistümer haben neben dem kirchenrechtlich vorgeschriebenen Priesterrat gewählte „Diözesanpastoralräte“ oder „Katholikenräte“ die dem Bischof zur Seite gestellt werden. Jeder Bischof hat die Aufgabe, wichtige Entscheidungen in diesen Gremien zu beraten. Es gehört zur Wahrnehmung des Hirtenamtes, immer ein Ohr „an der Basis“ zu haben und um die Wünsche und Bedürfnisse der Gläubigen zu wissen, um sie geeignet in Entscheidungen einzubeziehen. Das klappt in der Regel auch ganz gut. Problematisch wird es, wenn ein Bischof sich um die Voten der Räte nicht kümmert oder Entscheidungen trifft, die er diesen Gremien zumindest nicht schlüssig erklären konnte. In der Regel entstehen Entscheidungen aber aus Konsultationen heraus. Der Bischof ist allerdings in seinen Entscheidungen nicht auf das Votum der Räte angewiesen. Er kann sich darüber hinwegsetzen. Die Idee der neuen Synodalen Gremien ist, dem Bischof ein Veto entgegensetzen zu können. Dieses „Veto“ gibt es vereinzelt bereits bei Wirtschaftsgremien der Bistümer, also „Wirtschaftsräten“ oder „Kirchensteuerräten“. In den Diözesen haben wir also schon jetzt ein Geflecht aus unterschiedlichen Gremien.
  2. Das eigentliche Problem ist nicht, dass es zu wenige Gremien gibt. Das eigentliche und oft verschwiegene Problem ist, dass diese Gremien häufig nicht gut funktionieren. Dies liegt ein wenig in der Natur der Sache. In den Gremien sitzen Personen, die häufig über ihre Pfarreien und die dortigen Gremien oder auch aus den Verbänden für die Mitarbeit auf Bistumsebene vorgeschlagen werden. Wer von diesen nun Beruf und Familie hat, sieht sich häufig einem Wust von Vorlagen und Materien auf Pfarr- und Bistumsebene gegenüber, den er „nebenbei“ kaum zur Gänze überblicken und beurteilen kann. Die Beratung des Bischofs erfolgt damit oft nur rudimentär, provisorisch und oft nicht in der gewünschten Qualität. Anders als in Wirtschaftsräten, in denen meist Personen mit einer entsprechenden Expertise aus den Bereichen Wirtschaft und Recht sitzen, ist die Expertise in pastoralen Fragen häufig vor allem eine der eigenen Gemeindeerfahrungen. Im Synodalen Weg war zu beobachten, wie „ganz normale“ Gläubige mit den vorliegenden theologischen Papieren fachliche Schwierigkeiten hatten, so dass sich die Runde der Theologieprofessorinnen und -professoren als tonangebend herausstellte. Die Vorlagen wurden in einen bestimmten theologisch aktuellen „Mainstream“ gebracht, der aber die Vorstellungskraft so manchen Gemeindemitglieds an der Basis schlicht sprengte. Mit anderen Worten: Gremien dieser Art sind interessenanfällig. Es ist schwer, eine Zusammensetzung hinzubekommen, in der wirklich die Anliegen von „Lieschen Müller“ zur Sprache kommen. Dies aber sollte ja der Anspruch eines solchen Beratungsorgans sein. Häufig, so meine Beobachtung, haben die Bischöfe selbst, die ja durch regelmäßige Besuche in den Gemeinden, auch durch ihre eigene Verwandtschaft und Freunde und Bekannte durchaus etwas von der „normalen“ Welt mitbekommen, ein vielfältigeres Bild der Gläubigen vor Ort, als es sich in den Räten widerspiegelt. Ich erinnere mich noch, als beim sogenannten „Dialogprozess“ der Bischofskonferenz um das Jahr 2010 herum neben dem ZdK auch Vertretungen aus den fremdsprachigen Gemeinden, aus konservativen Kirchenkreisen oder aus den geistlichen Gemeinschaften eingeladen wurden. Auf einmal war das Bild, welches das ZdK manchmal vermittelt, längst nicht mehr so homogen und so liberal-katholisch, wie es jetzt im Synodalen Weg erschien. Ein „Synodaler Ausschuss“ würde diese Arbeits- und Repräsentationsprobleme nicht lösen sondern wahrscheinlich noch verstärken.
  3. Auf Bundesebene gibt es seit Jahrzehnten einen „Gemeinsamen Ausschuss“ in dem sich die Vertreter der Bischofskonferenz (DBK) mit dem ZdK über die aktuellen Fragen austauschen und beraten. Diese gemeinsame Ausschuss ist nach außen hin in meiner Erinnerung selten wirksam geworden. Auch die DBK selbst ist weit mehr als die Versammlung der Bischöfe. Sie verfügt über einen eigenen Pool an Mitarbeitern und Referenten in den unterschiedlichen Fachbereichen. Unterhalb der Vollversammlung sind alle Bischöfe auch Mitglieder in Fachkommissionen, die von Experten beraten werden. Bevor also eine Veröffentlichung der Bischöfe in die Öffentlichkeit hinausgeht, ist diese bereits durch verschiedenste Arbeits- und Korrekturschleifen gelaufen. Bei großen Themen finden innerhalb der Vollversammlungen Studientage statt, bei denen die nötige fachliche Expertise eingeholt wird.
  4. Die Frage ist ja, was ein Synodaler Rat qualitativ an der Arbeit der Bischofskonferenz oder des ZdK verbessern würde. Rein praktisch gedacht: Was würde sich wirklich verändern, wenn ein zusätzliches Gremium beim Geschäft der Bischofskonferenz mitspricht, also, bei der Herausgabe von Arbeitshilfen zu kirchlichen und ethischen Themen, bei politischen Stellungnahmen, bei der Besetzung von Leitungsposten, z.B. bei kirchlichen Hilfswerken, bei der Verabschiedung von Rahmenverträgen etwa mit der GEMA oder der kirchlichen Rentenversorgung, bei weltkirchlichen Kontakten und den Angelegenheiten der fremdsprachigen Missionen? Welche zusätzliche Kompetenz und Qualität würde hier den Aufwand eines neuen Zentralgremiums rechtfertigen? Man sollte bedenken, dass ein neues Gremium wieder neue Termine für den ohnehin aufgeblähten Dienstkalender der Bischöfe bedeutet. Zudem produziert ein neuer Rat auch wieder nicht unerhebliche Kosten. Während also die Katholische Kirche in Deutschland unaufhaltsam schrumpft, möchte sie zusätzliche Organe und Gremien aufbauen. Eigentlich, so meine Meinung, sollte es eher darum gehen, Strukturen zu verkleinern, abzubauen und effektiver zu gestalten.
  5. Der Synodale Weg stand unter dem Vorzeichen die Missbrauchskrise. Die Synodalversammlung hatte sich auf die Fahnen geschrieben, durch strukturelle Veränderungen einen Beitrag zur Eindämmung des Missbrauchs zu leisten. Ob die beschlossenen Maßnahmen in dieser Hinsicht wirksam werden, wird sich zeigen. Die mittlerweile vorliegende Studie aus der Evangelischen Kirche hat jedoch deutlich gemacht, dass eine formalisierte synodale Struktur den Missbrauch offensichtlich nicht verhindert hat. Es wäre kritisch zu fragen, warum man dies bei neuen Synodalen Gremien innerhalb der katholischen Kirche erwarten kann, so sehr man sie aus anderen Erwägungen sicher wünschen mag.
  6. Mit Blick auf die großen Themen, die das Missfallen vieler Menschen in den letzten Jahren erregt haben, wird man sagen müssen, dass eine funktionierende Kontrolle in den bestehenden Strukturen wichtig gewesen wäre. Dies betrifft neben den Missbrauchsfällen z.B. die „Limburger Affaire“ um das neue Bischofshaus oder auch die Einrichtung der Katholischen Hochschule in Köln. Hier sind bestehende Kontrollinstanzen offenbar nicht einbezogen oder nicht ausreichend beachtet worden. Die Hauptärgernisse der Gläubigen „vor Ort“ hängen häufig mit wirtschaftlichen oder strukturellen Entscheidungen zusammen. Als das Bistum Trier mit der Neubildung von Großpfarreien um das Jahr 2016 begann, erweckte dies einen massiven Widerstand der „Basis“. Die Veränderungen waren auf einer Bistumssynode, also mit höchster Beteiligungsmöglichkeit beschlossen worden. Die Entscheidung des Trierer Bischofs waren synodal beraten und verabschiedet worden. Dies änderte nichts an ihrer häufig fehlenden Akzeptanz. Mit Blick auf das Erzbistum Hamburg würde ich als große Reizthemen identifizieren: Die Verkleinerung des Hamburger katholischen Schulwesens mit Schließung von Standorten, der Prozess „Pastorale Räume“, die drohenden Auflösung eines Schulträgers, die Schließung von Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern, die laufende Immobilienreform mit den Konsequenzen der Verkleinerung der kirchlichen Infrastruktur. Bei allen Prozessen zeigt sich, dass eine ausreichende Beratung und Mitentscheidung von den zuständigen Gremien wichtig war oder wichtig gewesen wäre. Mir scheint, dass wir kein Defizit an Beratung und Entscheidung haben (die Wege sind jetzt schon lang und kompliziert), sondern dass wir ein Problem damit haben, Einsprüche gegen Entscheidungen kritisch zu prüfen und ggf. Entscheidungen noch einmal zu verbessern. Nötiger als zusätzliche Gremien ist aus meiner Sicht ein funktionierendes Ombuds- oder Schlichtungswesen, in denen Gemeinden, Körperschaften oder Einzelpersonen die Möglichkeit bekommen, bischöfliche Entscheidungen anzufragen oder in einem geordneten Verfahren noch einmal zu öffnen. Im Sinne der Synodalität sollten diese Möglichkeiten viel stärker im Vordergrund stehen.

Der deutsche Straßenverkehr ist im internationalen Vergleich sehr diszipliniert. Er richtet sich nach festen Regeln, die zugleich einen gewissen Rechtsanspruch mit sich bringen. Die katholische Kirche allerdings, und dies zeigt das aktuelle Beispiel des Synodalen Ausschusses, ruht auf anderen Prinzipien. Ungeschriebene Gesetze der theologischen und disziplinären Begründungen und Praktiken spielen eine wichtige Rolle. Diese Grundregeln müssen dann immer wieder in die Praxis ausgelegt werden. Der Hildesheimer Bischof Heiner Willmer hat jüngst unter dem Eindruck des Scheiterns der Abstimmung über den Synodalen Ausschuss in einem Artikel an diese grundlegenden Prinzipien erinnert.[6] Synodalität in der Katholischen Kirche ist nicht in erster Linie ein technisches Verfahren, sondern beinhaltet eine gemeinschaftliche, theologische und geistliche Dimension, die nicht in Ordnungen festgeschrieben werden kann. In dieser Richtung soll sich die Synodalität nach dem Willen von Papst Franziskus weiter entwickeln, sicher auch mit der stillschweigenden Erlaubnis, die eine oder andere rote Ampel dabei zu missachten.


[1] Was kann der „Synodale Weg“ leisten? – Sensus fidei

[2] Immer wieder Post aus Rom: Tadel und Stoppschilder für Deutschland – katholisch.de; Scheitert der „Synodale Weg“ an Rom oder Rom am „Synodalen Weg“? – Sensus fidei

[3] Microsoft Word – SW10-Handlungstext_Synodalitätnachhaltigstärken_2022 (synodalerweg.de)

[4] Satzung-des-Synodalen-Ausschusses.pdf (dbk.de)

[5] Der Text im Wortlaut: Vatikan: Keine Abstimmung über Satzung von Synodalem Ausschuss – katholisch.de

[6] Wie Synodalität weitergehen kann: Wir haben verstanden (herder.de)


Ein Kommentar zu „Römische Verkehrsregeln! Der Synodale Weg in der Sackgasse

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