Es waren in der letzten Woche drei Anlässe, die einmal wieder das Thema „Kirchensteuer“ in meinen pfarrlichen Alltag spülten. Zum einen saß ich in kleiner Runde mit Verantwortlichen des Generalvikariats zusammen, um über die Finanzierung einer notwendigen Baumaßnahme zu beraten. Dabei wurde, wie zur Zeit eigentlich immer, betont, dass das Bistum mit Blick auf zu erwartende Einbrüche bei den Kirchensteuermitteln sparen müsse und derzeit keine großzügigen Bauzuschüsse in Aussicht stellen könne. Tatsächlich sagen Studien einen Rückgang der Mittel voraus. Dies hat mit der demographischen Entwicklung zu tun. Viele der derzeitig finanzstarken Steuerzahler erreichen in den nächsten Jahren das Ruhestandsalter. Durch die insgesamt niedrigere Zahl der nachwachsenden Kirchenmitglieder wird dieser Ausfall voraussichtlich nicht kompensiert werden können. Dazu kommen noch die hohen Zahlen bei den Kirchenaustritten. Wie soll sich die Kirche auf Zukunft also noch finanzieren? Wäre es nicht an der Zeit, Alternativen zur Kirchensteuer zu entwickeln?
Der zweite Anlass war eine Nachfrage nach kirchlichen Trauung. Die Braut stammte aus Südamerika. Sie gab an, katholisch zu sein, war aber bei uns nicht gemeldet. Das ist häufig der Fall. Viele der aus dem Ausland stammenden Katholiken kennen unser deutsches System nicht. Die Mitgliedschaft in der Kirche ist mit der Kirchensteuerfrage eng verbunden. Wer bei der Meldung im zuständigen Amt nicht angibt, katholisch oder evangelisch zu sein, wird eben nicht als Kirchenmitglied gezählt. Damit werden diese Personen so behandelt, als wären sie aus der Kirche ausgetreten, selbst wenn sie selbst diesen Schritt vielleicht nicht gewollt haben. Solche Situationen führen regelmäßig zu Konflikten, denn ohne Mitgliedsstatus sind Menschen auch von kirchlichen „Dienstleistungen“ oder (viel schlimmer) vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Die Verquickung von Mitgliedschaft und Kirchensteuer wird nicht nur von betroffenen Gläubigen, sondern auch vom Vatikan kritisch gesehen. 2006 führte dies zu einem Streit zwischen den päpstlichen Behörden und den deutschen Bischöfen. Der Vatikan bemängelte die Praxis, den Kirchenaustritt beim Standesamt als „Abfall vom Glauben“ und damit Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft zu werten. Mit anderen Worten: Bloß, weil jemand keine Kirchensteuer zahlen möchte, bedeutet das noch nicht, dass er nicht auch Mitglied der Kirche sein kann. Es war das Bundesverwaltungsgericht, das 2012 in einem Grundsatzurteil die derzeitige Praxis bestätigte und die Verbindung von Mitgliedschaft und Kirchensteuer aufrecht erhielt. Die Praxis in Deutschland bleibt also trotz vatikanischer Kritik bestehen.
Der dritte Anlass war ein Gespräch mit einigen befreundeten Priestern. Zwei jüngere Mitbrüder erzählten von ihrem Unbehagen bei der Feier der Sakramente. Ihnen begegneten, so sagten sie, immer wieder Menschen, die zwar formal Kirchenmitglieder sind, aber eigentlich kein Glaubenswissen und auch keine Glaubenspraxis haben. Kann man ihnen einfach so die angefragten Trauungen, Taufen, Erstkommunionen oder Firmungen gewähren oder müsste man sie nicht eigentlich von den Sakramenten zurückstellen? Kann man wirklich kirchliche Beerdigungen feiern, wenn in den Familien kein Glaube an die Auferstehung da ist oder wird unsere kirchliche Liturgie nicht irgendwann zu einem inhaltslosen Ritual? Auch diese Fragen haben indirekt mit der Kirchensteuer zu tun. Mit Zahlung der Beiträge haben auch Kirchenmitglieder das Recht auf kirchliche Amtshandlungen, die am Gemeindeleben nicht teilnehmen oder vielleicht auch keinen persönlichen Glauben haben. Wenn keine eklatanten Gründe dagegen sprechen, muss die Kirche natürlich auch für sie da sein.
Sie merken aus diesen kurzen Beispielen: Die Kirchensteuer ist ein „heißes Eisen“ und aus verschiedenen Gründen anfragbar. Es gibt gute Gründe, aus diesem Finanzierungsmodell auszusteigen. Warum tut man es nicht? Die Antwort ist, denke ich einfach: Weil es genügend Gründe dafür gibt, das Modell beizubehalten.
Das Modell der Kirchensteuer ist eine deutsche Besonderheit. Ein vergleichbares System gibt es nur in der Schweiz und (mit einigen Unterschieden) in Österreich. Die Kirchensteuer wurde in Deutschland im 19. Jahrhundert eingeführt. Der Staat erlaubte den Kirchengemeinden, zur Finanzierung ihrer Dienste eine eigene Steuer zu erheben. Heute ist die Zahlung der Kirchensteuer in der Bundesrepublik durch Staatsverträge der Bundesländer mit den Kirchen geregelt. Im Grunde handelt es sich um einen Mitgliedsbeitrag, der prozentual zur Einkommenssteuer berechnet wird, von den staatlichen Stellen eingezogen und an die Bistümer und Landeskirchen weitergegeben wird. Diese verteilen das Geld dann an die Gemeinden, aber auch an kirchliche Verbände und Institutionen. Dabei handelt es sich um erhebliche Summen. 2018 kamen für die evangelische Kirche rund 5,8 Milliarden Euro, für die katholische Kirche sogar 6,6 Milliarden Euro zusammen. Der Staat bzw. die Bundesländer behalten als Gegenleistung für die Bearbeitung der Kirchensteuer im Schnitt davon 3% ein. Durch die gute Konjunktur und die hohe Zahl an Arbeitskräften war die Tendenz in den letzten Jahren sogar steigend. Für 2020/21 wird wegen der Corona-Krise mit sinkenden Einnahmen gerechnet.
Die Zahlen sind gewaltig. Was machen die Kirchen mit dem vielen Geld? Die Finanzierung der Kirchen ist komplex. Zu den Einnahmen aus Kirchensteuern kommen Erträge u.a. aus Vermögensrücklagen, Immobilien, Staatsleistungen, Refinanzierungen und Spenden. Dabei verfügen sowohl die Bistümer, als auch die einzelnen Gemeinden und Institutionen in unterschiedlichem Grad über solche Einkünfte. Insgesamt bilden die Kirchensteuereinnahmen aber das „Rückgrat“ der kirchlichen Haushalte. Für die katholischen Bistümer lässt sich zu der Verwendung der Mittel in groben Zügen Folgendes sagen: Der größte Posten im Haushalt der Bistümer sind immer die Personalkosten. Aus den Kirchensteuermitteln werden schließlich nicht nur die Priester bezahlt, sondern auch die pastoralen Mitarbeiter (Gemeinde-/Pastoralreferentinnen), die Mitarbeiter der bischöflichen Verwaltung und zu einem großen Teil auch der Pfarreien (Pfarrsekretärinnen, Küster, Kirchenmusikerinnen, Hausmeister usw.). Der zweite große Posten sind die Immobilien. Kirchen, Pfarrhäuser, Gemeindehäuser, aber auch Verwaltungsgebäude, Friedhöfe, kirchliche Schulen, Kitas und viele mehr bedürfen in Unterhalt, Instandhaltung und Renovierung großer Geldsummen. Bei kirchlichen Einrichtungen, also Schulen, Kitas, Sozialeinrichtungen, Bildungshäusern, Krankenhäusern oder kirchlichen Hochschulen ist die Lage eher unübersichtlich. Je nach Bundesland, teilweise auch Kommune oder Kreis ist deren Finanzierung unterschiedlich geregelt. Gerade soziale Dienste der Caritas werden häufig (nicht immer) auskömmlich refinanziert. Kitas können sich aus öffentlichen Mitteln und Elternbeiträgen meist selbst tragen. Bei den Schulen sind die Unterschiede in den Bundesländern besonders groß. Während einige Bundesländer private Schulträger fast vollständig refinanzieren, kommen kirchliche Schulen in anderen Bundesländern nicht ohne erhebliche Zuschüsse aus. Im Erzbistum Hamburg etwa gehen mehr als ein Fünftel der Haushaltsmittel in die Schulfinanzierung. Kirchliche Hochschulen, aber auch Jugend- oder Bildungshäuser, Akademien, die kirchliche Pressearbeit und einige Bereiche mehr kommen selten ohne Mittel der Bistümer aus.
Das Kirchensteuermodell ist wahrscheinlich so stabil, weil viele Seiten von ihm profitieren. Die Bistümer und Landeskirchen können mit vergleichsweise hohem Personalaufwand an hauptamtlichen Kräften die seelsorgliche und administrative Arbeit aufrecht erhalten. Der Staat bekommt zum einen die Aufwände für den Einzug der Gelder erstattet, profitiert auf der anderen Seite von diesen freiwilligen Leistungen der Kirchenmitglieder. Viele Aufgaben im Erhalt historischer Gebäude, in Pflege von Kunst und Kultur, aber auch einige zusätzliche soziale Leistungen und Bildungsaufgaben, die sonst auf die öffentlichen Kassen zurückfallen würden, werden aus der Kirchensteuer bezahlt. Würde diese wegfallen, bedeutete dies zudem, dass wahrscheinlich einige Zehntausend Arbeitsplätze verloren gehen würden oder zumindest akut gefährdet wären. Aus ökonomischer Sicht gibt es also kaum Gründe, das bisherige System umzustellen. Dies könnte allerdings aus ideologischen Gründen irgendwann der Fall sein. Mit abnehmender gesellschaftlicher Bedeutung der Kirchen und dem zahlenmäßigen Rückgang der Kirchenmitglieder könnte der Staat beschließen, die bisherigen Leistungen für die Kirchen zu streichen und damit das Kirchensteuerwesen beenden. Zudem könnten aber auch die Kirchen selbst daraus aussteigen, um eine größere Unabhängigkeit zu gewinnen. Die theologisch unsaubere Verbindung zwischen Mitgliedschaft und Beitragszahlung stellt heute zunehmend ein Hindernis für die tägliche Arbeit dar. Zudem steht die Kirchensteuer dort zunehmend in Frage, wo die Mitglieder für ihre Beiträge keine Gegenleistung mehr erwarten können. Sollte sich die Kirche aus der Präsenz in der Fläche zurückziehen, keine Seelsorge oder sonstige „Dienstleistungen“ vor Ort mehr vorhalten, steht das derzeitige Finanzierungssystem zunehmend in der Kritik. Wer nichts mehr „für sein Geld bekommt“ wird sich gut überlegen, ob er weiter zahlen möchte.
Welche Alternativen gibt es? Da nur sehr wenige Staaten das Kirchensteuerwesen kennen, finden sich weltweit die unterschiedlichsten Modelle zur Kirchenfinanzierung. Angesichts prognostizierter Einbrüche beim Kirchensteueraufkommen sind die Bistümer schon jetzt dabei, zunehmend in Vermögenswerte wie z.B. Immobilien zu investieren, um einen Grundstock an Kapital auch für die Zukunft zu sichern. Zudem stehen in diözesanen Sparprogrammen auch Einsparungen aller Art auf dem Programm. Dies betrifft auch die Stellen. Da bei Priestern und pastoralen Mitarbeitern die Nachwuchszahlen rapide sinken, wäre es nötig, dass auch die Verwaltungsstruktur sich in entsprechendem Maß verkleinert. Aber Sparen allein hilft nicht. Kirchliche Strukturen stehen schon jetzt zunehmend unter einem Rentabilitätsdruck. Erhalten wird nur das, was sich auch refinanziert. Dies dürfte zum Beispiel bei den Schulen, dort, wo diese unterfinanziert sind, auf Dauer zu hohen Schulgeldern führen. Die Kirche wird allerdings dann im Sozial- und Bildungssektor ein privater Anbieter unter vielen.
In den USA finanzieren sich die Kirchen allein aus Spenden. Die Kirchenvorstände kontrollieren die Mittel und bestimmen z.B. darüber, welche Stellen aus dem Haushalt bezahlt werden können. Einen Teil der Spendensummen geben die Gemeinden an das Bistum zur Finanzierung übergemeindlicher Aufgaben weiter. Die Pfarrer sind in der Verpflichtung, die ersten „Fundraiser“ ihrer Gemeinden zu sein. Möglich ist dies, weil die Spendenkultur in den USA deutlich anders ist und zudem ein wesentlicher größerer Anteil von Gläubigen Kontakt zu ihrer Gemeinde hat. Würden in Deutschland die Gemeindemitglieder das, was sie an Kirchensteuer im Jahr zahlen als Spende geben, hängt alles an der Bereitschaft dies zu tun. Bislang profitieren die Kirchen zu einem großen Teil von Menschen, die zwar Mitglieder sind, aber wenig Kontakt zu ihren Gemeinden haben. Das Spendensystem würde die Innovationsfähigkeit allein schon aus finanziellen Gründen enorm beschleunigen. Es gibt allerdings ein Problem: Ziehen die Gemeinden das Geld ein, kommt es zu enormen Unterschieden. Gemeinden in sozial schwächeren oder ländlich großen Gebieten stehen dann in der Gefahr, finanziell eher unterversorgt zu sein, während große Stadtgemeinden vielleicht sogar eher reicher werden würden. Hier hat das zentrale System der Beitragsverwaltung durch das Bistum eher eine solidarische und ausgleichende Wirkung. Die Abhängigkeit von Großspendern nimmt zudem deutlich zu.
Italien hat eine andere Lösung gefunden. Hier zahlen alle Steuerzahler einen bestimmten prozentualen Betrag ihrer Lohnsteuer als allgemeine Sozialsteuer. Die einzelnen Bürger können allerdings entscheiden, wem sie ihr Geld zukommen lassen möchten. Sie können es ebenso an die Kirche, wie an eine Wohlfahrtsorganisation oder eine bestimmte Einrichtung geben. Die Sozialträger stehen also untereinander in Konkurrenz. Die Kirche profitiert in dem Maße von den Einnahmen, in dem sie Menschen für dich gewinnen kann. Trotz der hohen Mitgliederzahl in Italien ist die Kirche dort verhältnismäßig arm. Neben den Priestern, deren Gehaltsniveau deutlich unter dem ihrer deutschen Mitbrüder liegt, gibt es kaum hauptamtliche Mitarbeiter. Die Kirche würde also (natürlich abhängig vom Steuersatz) deutlich schrumpfen.
In den meisten Ländern finanzieren sich die Kirchen vor Ort neben den Spenden aus sogenannten Stolgebühren. Das sind Gebühren, die für bestimmte kirchliche Dienste, etwa Taufen, Trauungen oder Beerdigungen erhoben werden. Priester bekommen zudem Stipendien, also Geld für die Feier einer Heiligen Messe in einem bestimmten Anliegen. Diese Stipendien sind in einigen Ländern für die Priester Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Auch bei diesem Modell gibt es einen großen prinzipiellen Einwand. Sakramente kann man nicht „kaufen“. Sie sollten frei von finanziellen Auflagen sein. Eine Trauung darf nicht daran scheitern, dass das Brautpaar die hohen Gebühren für die Kirche nicht zahlen kann. Hier ist das deutsche Kirchensteuersystem insofern im Vorteil, als das es die Mitglieder nach ihren finanziellen Möglichkeiten prozentual „besteuert“ werden. Sozialhilfeempfänger zahlen keine Lohn- und damit auch keine Kirchensteuer, haben aber natürlich genauso die Möglichkeit auf eine kirchliche Trauung oder Beerdigung wie andere Mitglieder auch.
Kirchensteuer oder nicht? Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Alle Finanzierungsmodelle haben ihre Vor- und Nachteile. Es gilt aber schon jetzt, sich auf ein Auslaufen des Kirchensteuermodells vorzubereiten. Es wird nach allen Prognosen auf Dauer nicht mehr die Erträge vergangener Jahrzehnte erbringen. Gleichzeitig ist aber der Streit ums Geld nicht die wichtigste Sorge. Angesichts der massiven Implosion der großen Kirchen (inhaltlich wie personell) stehen die wichtigsten Herausforderungen ganz woanders. Dazu an dieser Stelle sicher bald mehr.
Es gibt hier eine Sache, die mich schon lange bewegt. Es ist das Reichskonkordat von 1933. In diesem Kontrakt ist u. a. die Kirchensteuer geregelt. Es ist der einzige rechtsgültige Vertrag, den Adolf Hitler noch hat, wie das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich die Rechtsgültigkeit prüfte und für rechtsgültig erklärt hat. Ausgerechnet mit der Kirche. Bedeutet das, die Kirche hat noch einen Pakt mit dem Teufel? (So lautete einmal das Titel-Thema im Spiegel.) Die Kirche, über ihre Kirchenhistoriker, argumentiert nun so, die Kirchensteuer ginge auf die Weimarer Republik zurück. Das ist wohl richtig, jedoch geht die Einnahme der Kirchensteuer durch den Staat in der Tat auf Hitler zurück. (Das erinnert mich an Goethes Faust. Der Teufel weiß ganz genau, unter welchen Bedingungen er einen Pakt schließt.) Die Einnahme der Kirchensteuer über den Staat ist juristisch korrekt, aber die Frage ist doch, ist das auch moralisch in Ordnung? Habe ich da etwas falsch verstanden? ich bin ja keine Historikerin. Müsste sich die Kirche nicht doch da mehr erklären? Zweiter Punkt. Ich bin der Meinung, Parteien zu nennen, ist hier fehlplatziert. Da jedoch die AfD in einem Leserkommentar erwähnt wurde, diese interessante Information: Auf der AfD-Pressekonferenz zu einem evangelischen Kirchentag vor Jahren, mit der Bezeichnung „Gute Christen – schlechte Christen“ hat Jörg Meuthen gesagt, er habe über das Thema Kirchensteuer promoviert und es gäbe gute Gründe, die Kirchensteuer beizubehalten. Wenn es doch offensichtlich Politiker gibt, die sich gut in der Materie auskennen, warum hört man da so wenig von? Ein Tabu-Thema?
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