„Rückschlag für deutsche Katholiken – Vatikan lehnt Predigt von Laien im Gottesdienst ab“ – so lautet eine der Überschriften aus der Presse der letzten Tage.[1] Anlass der Berichterstattung war ein Schreiben der Vatikanischen Gottesdienstkongregation vom 17. Juni 2026. Der zuständige Kardinal Roche hatte auf einen Brief des Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer, geantwortet. Im Kern ging es um die Frage: Darf Nicht-Klerikern die Erlaubnis zur Predigt in der Heiligen Messe erteilt werden?
Der Streit um diese Frage ist bereits alt. Die neuerliche Bestätigung des Predigtverbotes in der Eucharistiefeier, der Heiligen Messe – und nur um diese Form des Gottesdienstes geht es – hat die erwartbaren Reaktionen ausgelöst. In vielen Bistümern ist es durchaus üblich, dass etwa die Pastoralreferentin oder ein Gottesdienstbeauftragter den Predigtdienst in der Sonntagsmesse übernimmt. Muss das jetzt unterbleiben? Ich möchte die Geschichte des Streits ein wenig nachzeichnen und einige der zentralen Argumente nennen. Es handelt sich, wie ich finde, um ein bemerkenswertes Lehrstück auch darüber, wie solche Diskussionen geführt werden und warum Welt- und Ortskirche häufig aneinander vorbeireden.
Also von vorne: Das Zweite Vatikanische Konzil hatte in den 60er Jahren bekanntlich eine Reform der Liturgie, also der Gottesdienstordnung angestoßen. Man verfolgte unter anderem zwei Ziele: Der erneuerte Gottesdienst sollte viel stärker als zuvor eine gemeinschaftliche Feier werden, an der die Gemeinde besser teilnehmen konnte, als in der vorherigen Form der Heiligen Messe. Dazu wurde unter anderem erlaubt, die Heilige Messe, wo es angemessen ist, auch in der gängigen Sprache des Landes zu feiern. Die Liturgiesprache Latein musste also nicht mehr zwingend verwendet werden. Man sah außerdem vor, dass Nicht-Kleriker mehr an Diensten und Aufgaben in der Liturgie übernehmen konnten, etwa auch als Lektoren, also Vorleser aus der Heiligen Schrift. Man hatte sich vorgenommen, der Gemeinde einen besseren Zugang zur Heiligen Schrift und ihrer Auslegung zu ermöglichen. Die Predigt (Fachbegriff „Homilie“), die vorher eher ein Zusatz zur Heiligen Messe war, rückte neu in das Zentrum des Gottesdienstes und wurde zudem für die Sonntage und Hochfeste als verbindlich vorgeschrieben[2]. Über die Frage, wer die Predigt halten soll, gibt es im Text keine Hinweise. Es ist aber davon auszugehen, dass wie bisher an die Priester gedacht wurde.
Es ist interessant, dass über dem Zweiten Vatikanischen Konzil bereits eine wohlbekannte Sorge schwebte: Haben wir eigentlich genug Priester? Im Rückblick erscheint uns diese Sorge verglichen mit den Priesterzahlen der heutigen Zeit absurd. Aber bereits in den 20er Jahren identifizierte man in der Weltkirche aus damaliger Sicht bereits einige Arbeitsfelder, die man nicht in gewünschter Zahl mit Priestern besetzen konnte. Dies betraf zum einen die sogenannten „Missionsgebiete“, aber auch die Arbeit in bestimmten Milieus, etwa der Arbeiter oder jungen Leute. Die sogenannte „Katholische Aktion“ in weiten Teilen Europas, wie auch das deutsche katholische Vereins- und Verbändewesen förderten daher die Nicht-Kleriker als Träger des katholischen Glaubenslebens und des christlichen Zeugnisses (Apostolat). Die Verkündigung des Glaubens sollte zunehmend, eben auch aufgrund des attestierten Priestermangels Werk aller Gläubigen werden. Daher gestand das Konzil den sogenannten „Laien“ zu, auch im innerkirchlichen Bereich Aufgaben zu übernehmen, die ursprünglich vom Klerus und von Ordensleuten wahrgenommen wurden. Man dachte etwa an den Religionsunterricht, die Kinderkatechese, aber auch die Leitung von Andachten und Gebeten für eine bestimmte Gruppe oder Gemeinde.[3] Von der Predigt schreibt das Konzil in diesem Zusammenhang noch nichts.
In der Nachkonzilszeit entwickelten diese Impulse in Deutschland und einigen anderen Ländern eine ganz eigene Dynamik. Man begann, die nach wie vor in allen binnenkirchlichen Feldern gegebene Unterordnung der Laien unter die Priester in Frage zu stellen. Aus einem Weltdienst der Laien wurde schnell ein Gemeindedienst der Laien. Diese Umkehrung rückte auch die Gestaltung des gemeindlichen Gottesdienstes wieder in den Fokus, gerne verhandelt unter der Frage: Wer darf hier was? Die Würzburger Synode (1971-76) bündelte die Bewegungen der damaligen Zeit. Wieder spielt der Priestermangel eine Rolle. So thematisierte man schon damals, dass die Zahl der Priester für die Gottesdienste in den bestehenden Gemeinden nicht ausreichen würde und regte die Gestaltung alternativer Gottesdienste als Ergänzung und Ersatz für die Messfeier an, die von Diakonen oder Laien gehalten werden konnten.[4] Für Wortgottesdienste wurde auch die Predigt durch Nicht-Kleriker ermöglicht. Parallel entstanden im Laufe der 70er Jahre die Berufe der heutigen Gemeinde- und Pastoralreferenten, also zur Verkündigung und Katechese ausgebildete Nicht-Kleriker. Zudem hatte das Konzil das Amt des Diakons wieder neu belebt, also eines Klerikers, der in als Weltchrist lebte, aber zugleich innerkirchliche Aufgaben und Sakramentenfeiern übernehmen konnte.
Die Idee, dass nun auch Laien die Predigt übernehmen könnten, spiegelte das Selbstbewusstsein der Gläubigen. Hatte das Konzil sie nicht gerade dazu ermutigt, von ihrem Glauben Zeugnis zu geben? Hatte es nicht den „sensus fidelium“ (Glaubenssinn der Christen) als Quelle der theologischen Erkenntnis neu ins Gedächtnis gerufen? Sollten dann nicht auch Laien ihr Glaubenszeugnis in der gottesdienstlichen Versammlung geben dürfen und wenn ja, dann doch nicht nur in den Randgebieten des liturgischen Lebens, sondern auch an zentraler Stelle in der sonntäglichen Eucharistiefeier? Könnte ein solches Tun nicht die fundamentale Gemeinsamkeit aller Gläubigen in besonderer Weise zum Ausdruck bringen und die strenge Trennung zwischen Klerus und Laien überwinden? Diese Fragen gehen an den eigentlichen Intentionen des Konzils vorbei, das im Kern eine Trennung zwischen innerkirchlichem und außerkirchlichem Bereich gezogen hatte. Die Aussagen des Konzils wurden an dieser Stelle progressiv weitergedacht. Der entstehende Konflikt war absehbar. Die deutschen Bischöfe kamen den Laien in einem Kompromiss entgegen. Die Würzburger Synode verabschiedete ein Dokument mit dem Titel „Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung“, in dem vorgesehen wurde, dass Bischöfe qualifizierten Nicht-Klerikern eine Predigterlaubnis erteilen können, die in außerordentlichen Fällen auch für die sonntägliche Eucharistiefeier gilt. Als außerordentlicher Fall gilt, „wenn es dem Eucharistie feiernden Priester ‚physisch oder moralisch‘ unmöglich ist, die Predigt selbst zu halten“ oder wenn es anlassbezogen Sinn macht, z.B. bei Predigten zu bestimmten Themen oder Anlässen, in denen die Kompetenz eines Nicht-Klerikers eine besondere Rolle spielen kann. Dieser Beschluss wurde der römischen Riten-Kongregation vorgelegt. Diese betonte zwar die unaufgebbare Verbindung von Eucharistievorsitz und Predigt, gestand aber tatsächlich die genannten Ausnahmen (wegen des herrschenden Priestemangels!) zu. Die Erlaubnis zur Beauftragung zum Predigtdienst wurde zunächst ad experimentum auf vier Jahre begrenzt, aber dann 1977 noch einmal verlängert. Die endgültige Entscheidung darüber solle im neu erstellten kirchlichen Gesetzbuch, dem CIC geregelt werden. Als der CIC 1983 erschien, war dort zum Thema „Predigt“ in can 766 und 767,1 zu lesen:
„Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz und vorbehaltlich von can.767, § 1, Laien zugelassen werden, wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist.“
„Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen.“
Mit anderen Worten: Über die Möglichkeit der Laienpredigt dürfen die Bischofskonferenzen entscheiden, allerdings nicht über die Homilie, die Predigt in der sonntäglichen Eucharistiefeier. Damit brachte man die Bischöfe in Bedrängnis, die sich bereits für eine Öffnung des Predigtdienstes entschieden hatten. 1988 beschloss die Bischofskonferenz eine „Ordnung des Predigtdienstes von Laien“. In dieser versuchte an sich an einem Kompromiss. Man erlaubte Laien zwar nicht die Homilie, dagegen aber eine „Statio“ also eine inhaltliche Einleitung in den Gottesdienst. De facto aber herrschte ein gewisser Wildwuchs: In einigen Bistümern wurde die Laienpredigt in den Gemeinden durchaus praktiziert und auch großzügig geduldet, in anderen Bistümern wurde sie untersagt. Zugleich bildete man die Theologen, auch die Nichtkleriker weiterhin zum Predigtdienst aus, den sie aber, je nach Bistum häufig nicht versehen durften.
Rom sah sich zu einer Klarstellung genötigt. Die Ritenkongregation veröffentlichte 2004 eine Instruktion – also eine Anweisung – zu bestimmten Fragen der Liturgie. In Nummer 65 heißt es dort: „Es muss daran erinnert werden, dass jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Messfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist. Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.“[5] Spätestens hier hatte Rom also eine definitive Klarstellung getroffen und alle einstmals zugestandenen Ausnahmeregelungen kassiert. In der Folge wurde auch in deutschen Bistümern die Predigt durch Nicht-Geweihte untersagt – jedoch an vielen Stellen weiterhin stillschweigend geduldet.
Wie bei vielen anderen Themen, hat der Synodale Weg in Deutschland die Frage wieder hervorgeholt. Die Diskussion der 70er Jahre erlebte ein Revival. Jetzt unter dem Vorzeichen der „Synodalität“ wurde das alte Thema „Laienpredigt“ neu aufgemacht. Der dazugehörige Beschluss der Synodenversammlung nimmt alte Argumente für die Laienpredigt wieder auf, allerdings liegt nun der Schwerpunkt auf der Qualität der Predigt.[6] Wie an anderen Stellen auch, denkt der Synodale Welt funktional: Wenn es eine gute Predigt geben soll, dann darf man an den Qualifikationen der Laien, besonders der ausgebildeten Theologen nicht vorbeigehen. Zudem ist es im Sinner der Gleichberechtigung wichtig, gerade auch die Stimmen von Frauen hörbar zu machen. Predigen ist vor allem eine Frage des Inhalts. Es geht um das Wort Gottes und wie es die Menschen am besten erreichen kann. Das Papier des Synodalen Weges versteckt seine Grundannahmen nicht: Bei den Priestern hört man in der Regel nicht so gute Predigten. Außerdem ist es in Deutschland heutzutage häufig so, dass Priester aus dem Ausland Dienst in den Gemeinden tun, die sich mit der Sprache schwertun oder schlicht nicht in der Lage sind, eine der Gemeinde angenehme und verständliche Predigt zu halten. Außerdem sei auch der Leitungsdienst in den Gemeinden mittlerweile häufig schon Laien anvertraut. Die Aufgabe der Predigt wird also nicht mit dem sakramentalen Amt, sondern dem Leitungsdienst verbunden.
In der Folge des Synodalbeschlusses hat Bischof Heiner Wilmer in Rom daher um ein Indult gebeten.[7] Damit ist eine Ausnahmeregelung von einer bestehenden Norm gemeint. Bischof Wilmer bat um Aussetzung der Bestimmung von can 767,1 CIC, also jener Norm, die die Homilie von Laien verbietet. Dieses Ansinnen ist nun durch die Ritenkongregation unter Verweis auf die bestehende Rechtslage abgelehnt worden.[8] Im Kern geht es um ein mittlerweile altbekanntes Motiv. Die Ritenkongregation weist darauf hin, dass es bei der Homilie nicht um eine Frage der Funktionalität geht – also: Wer es am besten kann, der soll es machen. Vielmehr sieht die Kongregation den Predigtdienst als integralen Bestandteil des sakramentalen Amtes und seiner Ausübung. Also nicht, weil ein Priester ein guter Prediger ist, soll er auch predigen, sondern: Weil es zu seinem priesterlichen Dienst gehört, muss er predigen. Die Kongregation sieht keine generelle Notlage, die eine Aussetzung des Rechtes in dieser Frage rechtfertigen würde. Wenn ein Priester die Heilige Messe feiert, kann er schließlich auch predigen, wenn kein Preister zur Verfügung steht, gelten die bisherigen Regelungen, nämlich, dass die Predigt auch durch Nicht-Priester in einem alternativen Gottesdienst zulässig ist.
Rom hat also nicht neu etwas verboten, sondern lediglich an das geltende Recht erinnert. Das dies viele nicht zufrieden stellen wird, ist offensichtlich. Wahrscheinlich ist es etwas blauäugig gewesen, die Frage offiziell klären zu wollen. Jetzt sehen sich die Bischöfe der klaren Antwort Roms ausgesetzt, die ihnen nun kaum noch Spielraum gibt. Aus pastoraler Sicht kann ich viele der Argumente für eine Laienpredigt durchaus nachvollziehen. Ein Priester ist heute verpflichtet, rund 70-80 verschiedene Predigten im Jahr zu halten, hinzu kommen noch die zahlreichen anderen Ansprachen. Über die Jahre kommt da einiges zusammen. Aus Sicht der Gemeinde wäre es sicher wünschenswert, hin und wieder schlicht eine Abwechslung zu haben und zudem auch das ehrliche Glaubenszeugnis ihrer Mitchristen zu hören. Hätte das Konzil damals übrigens die Homilie nicht zur Verpflichtung gemacht und in den Rahmen der Messe eingegliedert, sähe die Lage etwas anders aus. Die Predigt wäre dann ein Zusatz geblieben oder in eigene Predigtgottesdienste ausgelagert geblieben. Aber das ist Geschichte. Bis zur nächsten tiefgreifenden Liturgiereform wird es noch lange dauern.
[1] Rückschlag für deutsche Katholiken: Vatikan lehnt Predigt von Laien im Gottesdienst ab
[2] II. Vaticanum, Sacrosanctum Concilium, Nr. 53.
[3] S. z.B. II. Vatikanisches Konzil, Apostolicam Actuositatem, Nr. 25.
[4] Würzburger Synode, Beschluss „Gottesdienst“, Nr. 2.4.3.
[5]https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html
[6] Das Dokument im Original: Ein Wort zuvor
[7] VDD; 2026-06-23_Brief-VOR-Predigtordnung-Begruendung.pdf
[8] Das Antwortschreiben der Rituskongregation: 2026-06-22 14:29